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Markenschutz vs. Urheberrecht für ein Jingle

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Ein Jingle ist ein ungewöhnlich dicht besetztes Objekt des geistigen Eigentums: zwei separate Urheberrechte, potenziell eine Marke und normalerweise mindestens drei Parteien mit einem Anspruch darauf.

Wichtige Erkenntnisse

  • Bei jedem Jingle bestehen zwei Urheberrechte: das musikalische Werk und die Tonaufnahme davon. Es handelt sich um separate Werke, die oft auch getrennt im Eigentum verschiedener Personen stehen.
  • Ein Jingle kann als Tonmarke eingetragen werden, wenn Verbraucher es als Kennzeichen für Ihre Marke erkennen.
  • Alle Texte sind Teil des Urheberrechts an der Komposition – eine kurze Phrase allein ist jedoch nicht schutzfähig.

Die Kurzantwort

Das Urheberrecht schützt die Musik und die Aufnahme. Der Markenschutz kann das Jingle als Tonmarke schützen.

Die Struktur mit zwei Urheberrechten führt häufig zu Missverständnissen, da die Lizenzierung eines Jingles meist zwei Genehmigungen erfordert.

Die beiden Urheberrechte

Das musikalische Werk umfasst Melodie, Harmonie, Arrangement und alle Texte. Es wird in der Regel von Komponist und Texter geschaffen.

Die Tonaufnahme umfasst die spezifisch eingespielte Performance – diese Aufnahme, diese Musiker, dieser Mix. Sie gehört üblicherweise dem Auftraggeber oder Produzenten der Aufnahme.

Dies sind separate Werke mit separaten Eigentümern. Für eine Neuaufnahme eines Jingles benötigen Sie die Erlaubnis des Inhabers des musikalischen Werks; die Nutzung der bestehenden Aufnahme erfordert beide Genehmigungen. Werbeagenturen machen hier regelmäßig Fehler, was eine große Quelle für Streitigkeiten bei der Musiklizenzierung ist.

Die Eintragung kostet in den USA etwa 45–65 US-Dollar pro Werk, und Sie müssen möglicherweise zwei Werke eintragen lassen.

Texte sind als Teil des musikalischen Werks geschützt – beachten Sie jedoch, dass eine isolierte kurze Phrase unter die Ausnahme für kurze Phrasen fällt. Der Schutz resultiert daraus, dass sie Teil eines musikalischen Werks ist, nicht aus den Worten allein.

Tonmarken

Ein Jingle kann als eingetragene Marke geschützt werden. Tonmarken sind ungewöhnlich, aber gut etabliert – die drei Chimes von NBC sind das klassische Beispiel, vor Jahrzehnten eingetragen.

Die Anforderung ist dieselbe wie bei jeder anderen Marke: Verbraucher müssen den Klang hören und ihn als Herkunftskennzeichen identifizieren. Das USPTO prüft dies bei Klängen sorgfältig, und Klänge, die lediglich angenehm oder dekorativ sind, werden abgelehnt. Ein Jingle, das über Jahre hinweg konsistent in der Werbung eingesetzt wird, ist der realistische Kandidat.

Die Eintragung kostet 350 US-Dollar pro Klasse, und das Belegstück ist eine Audiodatei.

Der Vorteil liegt in Dauer und Umfang: Eine Tonmarke dauert unbegrenzt fort, solange sie genutzt wird, und deckt den Klang als Markensignal ab, nicht als musikalisches Stück.

Im Vergleich

Urheberrecht am musikalischen Werk Urheberrecht an der Aufnahme Tonmarke
Umfasst Melodie, Harmonie, Texte Die spezifische Aufnahme Der Klang als Marke
Üblicher Eigentümer Komponist und Texter Produzent oder Auftraggeber Der Werbetreibende
Entsteht Automatisch Automatisch Durch Nutzung und Erkennung
Neuaufnahme Erfordert Genehmigung Nicht zutreffend Nicht zutreffend
Nutzung der Aufnahme Erfordert Genehmigung Erfordert Genehmigung Nicht zutreffend
Dauer Leben + 70 Jahre oder 95 Jahre Leben + 70 Jahre oder 95 Jahre Unbegrenzt bei Nutzung
Eintragung ~45–65 $ ~45–65 $ 350 $ pro Klasse

Praktische Hinweise

Klären Sie die Eigentumsverhältnisse schriftlich vor der Session. Auftragsmusik gehört nicht automatisch Ihnen. Ein Jingle, bei dem die Agentur die Aufnahme hält, der Komponist das musikalische Werk besitzt und die Marke keines von beiden, ist ein häufiges und kostspieliges Chaos.

Klären Sie beide Urheberrechte für jede Nutzung. Einschließlich der Weiternutzung in einer neuen Kampagne, einem anderen Territorium oder einem anderen Medium.

Tragen Sie die Tonmarke erst ein, wenn sie tatsächlich Markenarbeit leistet. Ein neues Jingle erfüllt den Erkennungsstandard noch nicht.

Wo ein Zeitstempel ins Spiel kommt

Musikstreitigkeiten sind häufiger Prioritätsstreitigkeiten als den meisten bewusst ist – Melodien konvergieren, und Verletzungsvorwürfe kommen oft Jahre später.

Das Mit-Zeitstempeln-Vorsehen von Demos, Session-Dateien und Stems schafft einen datierten Nachweis der Entwicklung eines Jingles, der nicht davon abhängt, dass das Archiv des Studios überlebt. Für einen Komponisten, der auf Spezulation für einen Agentur-Pitch arbeitet, fixiert es den Stand vor dem Pitch – genau in dem Moment, in dem das Werk am stärksten gefährdet ist.

Es dokumentiert, dass die Audiodatei am angegebenen Datum existierte und unverändert ist. Es beweist nicht die Urheberschaft an einer Melodie, und es ist keine Registrierung. Siehe wie man Musik urheberrechtlich schützt.

US-Recht. Dies ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wie viele Urheberrechte gibt es bei einem Jingle?
Zwei. Das musikalische Werk umfasst Melodie, Harmonie und Texte; die Tonaufnahme umfasst die spezifisch eingespielte Performance. Es handelt sich um separate Werke, die häufig verschiedenen Personen gehören, und die Nutzung einer bestehenden Aufnahme erfordert die Genehmigung beider Eigentümer, während die Neuaufnahme die Genehmigung des Inhabers des musikalischen Werks erfordert.
Kann man ein Jingle markenrechtlich schützen?
Ja, als Tonmarke, wenn Verbraucher den Klang hören und Ihre Marke als Herkunft identifizieren. Die Chimes von NBC sind das bekannteste Beispiel. Das USPTO prüft die Anforderung der Herkunftsidentifikation sorgfältig und lehnt Klänge ab, die lediglich dekorativ sind, daher trifft dies realistisch nur auf ein Jingle zu, das über einen langen Zeitraum hinweg konsistent in der Werbung eingesetzt wird.
Sind Jingle-Texte geschützt?
Als Teil des musikalischen Werks ja. Alleine betrachtet fällt eine kurze Catchphrase unter die Ausnahme für kurze Phrasen gemäß 37 CFR 202.1(a) und ist nicht urheberrechtlich geschützt. Der Schutz resultiert daraus, dass die Worte Teil eines musikalischen Werks sind; ein herausgelöster Slogan müsste gegebenenfalls markenrechtlich geschützt werden.

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