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Blockchain-Beweis in europäischen Gerichten

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Blockchain-Beweis in europäischen Gerichten
Photo: Laura Paredis

Europäische Gerichte haben sich von der Haltung entfernt, Blockchain-Aufzeichnungen als Kuriosität zu betrachten, hin zur Anerkennung als Beweismittel. Diese Entwicklung ist jüngst, uneinheitlich und erheblich begrenzter, als das Marketing in dieser Branche suggeriert.

Hier ist, was tatsächlich geschehen ist.

Frankreich: Das Urteil in Marseille

Am 20. März 2025 entschied das Tribunal Judiciaire de Marseille einen Rechtsstreit wegen Markenpiraterie zwischen AZ Factory und einem chinesischen Unternehmen, der Pyjamas betraf, die auf Entwürfen des Designers Alber Elbaz basierten.

AZ Factory präsentierte ein Zertifikat zur Verankerung in der Blockchain, das den SHA-256 Hashwert seiner Erstellungsdateien enthielt, verankert in einer öffentlichen Blockchain im Mai und September 2021 — lange bevor die strittige Kollektion erschien. Das Gericht akzeptierte den Zeitstempel als Nachweis der Vorzeitigkeit und behandelte ihn als Beitrag zur Feststellung des Urheberrechts.

Kommentatoren beschrieben dies als erste klare französische Anerkennung der Blockchain-Zeitstempelung in einer zivilen Markenpiraterieklage.

Zwei Details sind erwähnenswert, da sie übertragbar sind:

  • Die Zeitstempel lagen Jahre vor dem Streit. Aufzeichnungen, die nach Beginn eines Konflikts erstellt werden, beweisen wenig und können den Schluss nahelegen, dass sie für die Gerichtsverfahren angefertigt wurden.
  • Der Nachweis war reproduzierbar. Ein in einer öffentlichen Kette verankerter Hashwert kann von jedem überprüft werden. Genau das ermöglichte es dem Gericht, ihn als Urkundenbeweis und nicht als bloße Behauptung zu behandeln.

Die EU-Basislinie: Artikel 41 eIDAS

Jeder nationalen Entscheidung liegt die eIDAS-Verordnung zugrunde, die eine entscheidende Linie zieht.

Ein qualifizierter elektronischer Zeitstempel stammt von einem geprüften Anbieter qualifizierter Vertrauensdienste. Artikel 41(2) gewährt ihm eine gesetzliche Vermutung bezüglich der Richtigkeit des Datums und der Integrität der Daten. Genau diese Vermutung macht ihn wertvoll — sie verschiebt die Beweislast.

Ein Blockchain-Zeitstempel ist nicht qualifiziert. Aber Artikel 41(1) ist ebenso wirksam: Ein elektronischer Zeitstempel darf nicht allein deshalb rechtlich unwirksam oder als Beweismittel unzulässig sein, weil er in elektronischer Form vorliegt oder die Anforderungen an Qualifizierung nicht erfüllt.

Die Position der EU lautet also: Zulässig, keine Vermutung, Gewichtung nach Maßgabe der Umstände. Das ist ein üblicher Platz für Beweismittel, und dort befinden sich die meisten Dokumente.

Italien: Das Gesetz, das nie ankam

Italien hat am weitesten gesetzgeberisch agiert, aber am wenigsten geliefert.

Artikel 8-ter des Gesetzes 12/2019 sieht vor, dass die Speicherung eines computerisierten Dokuments mittels Distributed-Ledger-Technologien die rechtlichen Wirkungen eines elektronischen Zeitstempels gemäß eIDAS erzeugt. Auf den ersten Blick ist das eine bedeutende gesetzliche Anerkennung.

Die Bestimmung delegiert die technischen Standards an AgID, die Agentur für digitales Italien, und diese Standards wurden nie erlassen. Ohne sie gilt der Artikel weithin als nicht implementiert, und seine praktische Wirkung ist viel schwächer, als der Wortlaut vermuten lässt.

Zitieren Sie es als Hinweis auf die legislative Richtung. Verlassen Sie sich nicht darauf als Regel.

Was das in der Praxis bedeutet

Zuständigkeit Position Grundlage
Frankreich Akzeptiert in einem Urheberrechtsurteil von 2025 TJ Marseille, 20. März 2025
EU allgemein Zulässig, keine Vermutung eIDAS Artikel 41(1)
EU, qualifizierte Zeitstempel Vermutung von Datum und Integrität eIDAS Artikel 41(2)
Italien Gesetzliche Anerkennung, nicht implementiert Gesetz 12/2019, Artikel 8-ter

Die ehrliche Zusammenfassung lautet, dass ein Blockchain-Zeitstempel in Europa nun ein normales Stück Urkundenbeweis ist und kein exotisches. Es ist keine Registrierung, kein Recht und für sich genommen nicht ausschlaggebend.

Für das größere Bild, einschließlich Chinas deutlich entwickelterer Praxis und der Position nach US-Beweisregeln, siehe ist ein Blockchain-Zeitstempel vor Gericht gültig.

Wie Sie Ihren relevant machen

Die Fakten aus Marseille legen den praktischen Checkpoint nahe:

  1. Zeitstempel vor einem Streit setzen — idealerweise bei der Erstellung.
  2. Frühe Versionen zeitstempeln, nicht nur die finale. Eine Sequenz ist überzeugender als eine einzelne Datei.
  3. Bewahren Sie die Originaldateien bytegenau auf, da Sie den Hashwert reproduzieren müssen.
  4. Nutzen Sie ein Register, das jeder ohne Sie überprüfen kann, damit die Prüfung nicht davon abhängt, dass ein Anbieter noch existiert.

Allgemeine Informationen Stand August 2026, keine Rechtsberatung. Ergebnisse hängen von den Umständen jedes Einzelfalls ab.

Häufige Fragen

Hat ein europäisches Gericht einen Blockchain-Zeitstempel akzeptiert?
Ja. Am 20. März 2025 akzeptierte das Tribunal Judiciaire de Marseille blockchain-verankerte SHA-256-Hashwerte von Entwurfszeichnungen als Nachweis der Vorzeitigkeit in einem Markenpirateriestreit, der von AZ Factory eingereicht wurde, was Kommentatoren als erstes klares französisches Urteil dieser Art beschrieben. Die Zeichnungen waren im Mai und September 2021 verankert worden, lange vor dem Streit.
Erkennt eIDAS Blockchain-Zeitstempel an?
Es behandelt sie nicht als qualifiziert, aber Artikel 41(1) bestimmt, dass ein elektronischer Zeitstempel nicht allein deshalb rechtlich unwirksam oder unzulässig sein darf, weil er elektronisch oder nicht qualifiziert ist. Ein Blockchain-Nachweis ist daher in der gesamten EU zulässig, trägt jedoch keine der Vermutungen, die Artikel 41(2) einem qualifizierten Zeitstempel gewährt.
Ist das italienische Blockchain-Zeitstempelgesetz in Kraft?
Artikel 8-ter des Gesetzes 12/2019 ist im Gesetzestext enthalten, wird aber allgemein als nicht implementiert betrachtet, da er die notwendigen technischen Standards an AgID delegiert und diese Standards nie erlassen wurden. Es ist sinnvoll, es als Hinweis auf die legislative Richtung zu zitieren, nicht als operative Regel.

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