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Blockchain-Beweis in europäischen Gerichten

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Blockchain-Beweis in europäischen Gerichten
Photo: Laura Paredis

Europäische Gerichte haben sich von der Haltung entfernt, Blockchain-Aufzeichnungen als Kuriosität zu betrachten, und behandeln sie nun als Beweismittel. Diese Entwicklung ist jung, ungleichmäßig und erheblich begrenzter, als das Marketing in dieser Branche suggeriert.

Hier ist, was tatsächlich geschehen ist.

Frankreich: Das Urteil in Marseille

Am 20. März 2025 entschied das Tribunal Judiciaire de Marseille einen Streit über Markenpiraterie zwischen AZ Factory (Richemont-Konzern) und Valeria Moda, der Pyjamas betraf, die auf Entwürfen des Designers Alber Elbaz basierten.

AZ Factory legte ein Zertifikat zur Verankerung in der Blockchain vor, das den SHA-256 Hashwert seiner Erstellungsdateien enthielt, verankert auf Bitcoin in Mai und September 2021 — also lange bevor die strittige Kollektion erschien. Das Gericht akzeptierte den Zeitstempel als Nachweis der Vorzeitigkeit und behandelte ihn als Beitrag zur Feststellung des Urheberrechts.

Kommentatoren beschrieben dies als die erste klare französische Anerkennung der Blockchain-Zeitstempelung in einer zivilen Markenpiraterieklage.

Zwei Details sind erwähnenswert, da sie übertragbar sind:

  • Die Zeitstempel lagen Jahre vor dem Streit. Aufzeichnungen, die nach Beginn eines Konflikts erstellt werden, beweisen weit weniger und können den Schluss nahelegen, dass sie für die Gerichtsbarkeit angefertigt wurden.
  • Der Nachweis war reproduzierbar. Ein Hashwert, der in einer öffentlichen Kette verankert ist, kann von jedem überprüft werden. Genau das ermöglichte es dem Gericht, ihn als Urkundenbeweis und nicht als bloße Behauptung zu behandeln.

Beachten Sie, was nicht auf dieser Liste steht: die Wahl der Chain. Die Verankerung geschah zufällig auf Bitcoin; die Argumentation würde für Ethereum oder jede andere öffentliche Ledger identisch lauten, da sie sich auf die beiden oben genannten Eigenschaften stützt und nicht auf das Register selbst. Das ist wichtig zu wissen, wenn ein Anbieter impliziert, seine Chain sei der Grund für den Erfolg des Falls.

Der EU-Maßstab: eIDAS Artikel 41

Unter jeder nationalen Entscheidung steht die eIDAS-Verordnung, die eine entscheidende Linie zieht.

Ein qualifizierter elektronischer Zeitstempel stammt von einem geprüften Anbieter qualifizierter Vertrauensdienste. Artikel 41(2) gewährt ihm eine rechtliche Vermutung hinsichtlich der Richtigkeit des Datums und der Integrität der Daten. Genau diese Vermutung macht ihn wertvoll — sie verschiebt die Beweislast.

Ein Blockchain-Zeitstempel ist nicht qualifiziert. Aber Artikel 41(1) ist ebenso wirksam: Ein elektronischer Zeitstempel darf nicht allein wegen seiner elektronischen Form oder weil er die Anforderungen an Qualifizierung nicht erfüllt, rechtlich unwirksam oder als Beweismittel unzulässig sein.

Die Position der EU lautet also: Zulässig, keine Vermutung, Gewichtung nach den Umständen. Das ist ein üblicher Platz für Beweismittel, und dort befinden sich die meisten Dokumente.

Italien: Das Gesetz, das nie ankam

Italien hat am weitesten gesetzgeberisch agiert, aber am wenigsten geliefert.

Artikel 8-ter des Gesetzes 12/2019 sieht vor, dass die Speicherung eines computerisierten Dokuments mittels Distributed-Ledger-Technologien die rechtlichen Wirkungen eines elektronischen Zeitstempels gemäß eIDAS erzeugt. Auf den ersten Blick ist das eine bedeutende gesetzliche Anerkennung.

Die Bestimmung delegiert die technischen Standards an AgID, die Agentur für Digitalisierung Italiens, und diese Standards wurden nie erlassen. Ohne sie gilt der Artikel weithin als nicht umgesetzt, und seine praktische Wirkung ist viel schwächer, als der Text vermuten lässt.

Zitieren Sie es als Hinweis auf die legislative Richtung. Verlassen Sie sich nicht darauf als Regel.

Was das in der Praxis bedeutet

Rechtsraum Position Grundlage
Frankreich Akzeptiert in einem Urheberrechtsurteil von 2025 TJ Marseille, 20. März 2025
EU allgemein Zulässig, keine Vermutung eIDAS Artikel 41(1)
EU, qualifizierte Zeitstempel Vermutung von Datum und Integrität eIDAS Artikel 41(2)
Italien Gesetzliche Anerkennung, nicht umgesetzt Gesetz 12/2019, Artikel 8-ter

Die ehrliche Zusammenfassung lautet, dass ein Blockchain-Zeitstempel in Europa nun ein normales Stück Urkundenbeweis ist und kein exotisches. Es ist keine Registrierung, kein Recht und für sich genommen nicht entscheidend.

Für das größere Bild, einschließlich Chinas deutlich entwickelterer Praxis und der Position nach US-Beweisregeln, siehe ist ein Blockchain-Zeitstempel vor Gericht gültig.

So machen Sie Ihren Bestand zählt

Die Fakten aus Marseille legen die praktische Checkliste nahe:

  1. Zeitstempel vor einem Streit setzen — idealerweise bei der Erstellung.
  2. Die frühen Versionen zeitstempeln, nicht nur die finale. Eine Sequenz ist überzeugender als eine einzelne Datei.
  3. Bewahren Sie die Originaldateien Byte-für-Byte auf, da Sie den Hashwert reproduzieren müssen.
  4. Nutzen Sie ein Register, das jeder ohne Sie überprüfen kann, damit die Prüfung nicht davon abhängt, dass ein Anbieter noch existiert.

Allgemeine Informationen zum Stand August 2026, keine Rechtsberatung. Ergebnisse hängen von den Tatsachen jedes Einzelfalls ab.

Häufige Fragen

Hat ein europäisches Gericht einen Blockchain-Zeitstempel akzeptiert?
Ja. Am 20. März 2025 akzeptierte das Tribunal Judiciaire de Marseille SHA-256-Hashwerte, die auf Bitcoin verankert waren, als Nachweis der Vorzeitigkeit in einem Markenpirateriestreit, der von AZ Factory, Teil des Richemont-Konzerns, gegen Valeria Moda geführt wurde — beschrieben von Kommentatoren als das erste klare französische Urteil dieser Art. Die Skizzen waren im Mai und September 2021 verankert worden, lange vor dem Streit.
Erkennt eIDAS Blockchain-Zeitstempel an?
Es behandelt sie nicht als qualifiziert, aber Artikel 41(1) bestimmt, dass ein elektronischer Zeitstempel nicht allein deshalb rechtlich unwirksam oder unzulässig sein darf, weil er elektronisch oder nicht qualifiziert ist. Ein Blockchain-Dokument ist daher in der gesamten EU zulässig, trägt jedoch keine der Vermutungen, die Artikel 41(2) einem qualifizierten Zeitstempel gibt.
Ist das italienische Blockchain-Zeitstempelgesetz in Kraft?
Artikel 8-ter des Gesetzes 12/2019 ist zwar im Gesetzgebungsregister, wird aber allgemein als nicht umgesetzt betrachtet, da er die notwendigen technischen Standards an AgID delegiert und diese Standards nie erlassen wurden. Es ist sinnvoll, es als Hinweis auf die legislative Richtung zu zitieren, statt als operative Regel.

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